Trotz Haushaltssperre 2,5 Mio. Euro für Olympia-Bewerbung?

Warum die olympischen Spiele nach Köln gehören - Foto: Berthold Bronisz

Köln ist von einer Haushaltssperre betroffen und soziale, kulturelle und sportliche Initiativen zittern um die Auszahlung ihrer laufenden Mittel. Ob die Haushaltssperre im Jahr 2026 fortgeführt wird, ist völlig offen. Dies führt zu sozialer Verunsicherung in der Kölner Stadtgesellschaft.

Unter diesen Bedingungen sollen 2,5 Millionen Euro für eine Bürgerbeteiligung zur Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele aufgewendet werden. Dazu erklärt Jörg Detjen:

Die NRW-Bewerbung entspricht nicht den DOSB-Kriterien. Die Bewerbung muss scheitern. Deshalb ist ein Bürgerbegehren nicht nötig.“

Roland Schüler ergänzt:

Es ist lächerlich, dass Köln zur ‚Leading City‘ erklärt wird.“ Ministerpräsident Wüst kaschiert ein Problem: Die DOSB-Vorgaben zu den Fahrwegen zwischen dem Olympischen Dorf und den Wettkampfstätten – „kleiner als 1 Stunde bzw. Entfernungen kleiner als 50 km“ – können nicht eingehalten werden.“

In der Vorlage stellt die Kämmerin zu Recht fest, dass es sich trotz Haushaltsperre um eine „freiwillige Leistung” handelt. Die Begründung, warum die 2,5 Millionen Euro trotzdem ausgegeben werden können, ist kühn:
Es gebe einen Ratsbeschluss vom 3. April 2025, somit könne § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW angewandt werden.

Dazu erklären Jörg Detjen und Roland Schüler:

Die Verwaltung ist nicht ‚rechtlich verpflichtet‘, diese Aufwendungen umzusetzen. Es gibt keine Verträge, die die Stadt Köln geschlossen hat.

Wir halten andere soziale, kulturelle und sportliche Anforderungen für viel wichtiger als die Ausgabe von Geldern für eine jetzt schon gescheiterte Bewerbung.

Der Rat der Stadt Köln könnte die Haushaltssperre der Kämmerin gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW, aufheben. Das sieht die Verwaltungsvorlage jedoch nicht vor. Was sich viele soziale Träger in der Haushaltssperre benötigen, wird bei der Bewerbung für die Olympischen Spiele mit aller Macht durchgesetzt.“

 

Zur Beschlussvorlage.

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